Kurzinformation über den amtlichen Sportbootführerschein Binnen

vorgeschrieben in Deutschland für:

alle Motorboote über 5 PS (3,68KW) und Segelboote unter 15 Mtr. Schiffslänge

Gültigkeit im Inland:

Binnenschifffahrtsstrassen wie Rhein, Main, Mosel etc. (Bodensee mit  4 wöchiger Sondergenehmigung im Jahr)

Gültigkeit im Ausland:

z.Bsp. Gardasee, Züricher See etc. aber nicht an der Küste !

Theorie
Ort:          An der Reichelbleiche 1, 09224 Grüna
Prüfung: Zentrale Prüfungen nach Terminplan der amtl. Prüfungskommission

Praxis
Ort:          Stausee Bautzen, Hainersee oder Elbe
Prüfung: Zentrale Prüfungen nach Terminplan der amtl. Prüfungskommission

Voraussetzungen
Segeln ab 14 Jahren, Motor ab 16 Jahren.
Bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Theorie:

Die theoretische Prüfung besteht aus drei Teilen, dem Allgemeinen-, Segelteil- und Motorteil, ggf. eine mündliche Prüfung. Ausreichende Kenntnisse des Binnenschifffahrtsrecht, der Seemannschaft, der Wetterkunde und der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.

Praxis:

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt werden.
Es sind verschiedene Manöver und Knoten vorzuführen.

Kurzinformation über den amtlichen Sportbootführerschein See

vorgeschrieben in Deutschland für:

alle Motorboote über 5 PS (3,68KW) und Segelboote nur zu Sport und Erholungszwecken!

Gültigkeit im Inland:

Auf dt. Seeschifffahrtsstrassen wie Elbe, NOK an der Küste (innerhalb der Hoheitsgewässer 3 sm)
ausserhalb der Hoheitsgewässer besteht keine Führerscheinpflicht

Gültigkeit im Ausland:

Wo immer eine Führerscheinpflicht besteht, wird der amtl. SBF-See anerkannt oder zumindest toleriert!

Theorie
Ort:          An der Reichelbleiche 1, 09224 Grüna
Prüfung: Zentrale Prüfungen nach Terminplan der amtl. Prüfungskommission

Praxis
Ort:          Stausee Bautzen, Hainersee oder Elbe
Prüfung: Zentrale Prüfungen nach Terminplan der amtl. Prüfungskommission

Voraussetzungen
Segeln ab 14 Jahren, Motor ab 16 Jahren.
Bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

UKW Binnen-Funkschein UBI:

UBI   LRC   SRC

Notwendiger Schein des Schiffsführers, wenn sich ein UKW- Binnen- Funkgerät an Bord befindet.

Wer glaubt, dass in der Binnenschifffahrt das Ufer ja immer nahe ist, dass  man mit der Schleuse auch gut per Handy telefonieren kann oder wie es  ist, ohne Funk auf dem Rhein plötzlich von einem Fahrverbot überrascht  zu werden, wenn eine bestimmte Hochwassermarke erreicht ist, der fährt  nicht Boot. Eine Regelung wie im Seebereich, wo der Schiffsführer selbst im Besitz der Funklizenz sein muss, gibt es im Binnenbereich (noch)  nicht. Sie haben aber selbst gerne die Fäden in der Hand . Auch für den  Funkschein gilt, was für die Bootsführerscheine auf der Hand liegt: Die  Erläuterungen, das Routinierten und natürlich das praktische Training  sind unsere Aufgaben. Den UBI gibt es auch im Kombikurs mit dem SRC.  Dazu hat man eine wesentlich leichtere Prüfung im UBI-Teil.

Für die Anmeldung zur Prüfung brauchen wir Ihre Papiere 14 Tage vor  Kursbeginn, bestehend aus: Antrag, Kopie vom Personalausweis und 2  Passbildern, als auch die Überweisung der Kursgebühr. Das jeweils  neueste Schulungsmaterial ist im Kursgeld nicht enthalten. Die Prüfungsgebühr wird immer vor der Prüfung entrichtet.

UKW Seefunkschein SRC , Short-Range-Certifikate

Notwendiger Schein des Schiffsführers, wenn sich ein UKW- See- Funkgerät an Bord  befindet. Der Verweis auf die Ehefrau, oder den Freund an Bord als  Inhaber einer gültigen Lizenz gilt nicht mehr und Unwissenheit schützt  bekanntlich nicht vor Strafe.
Im Seebereich ist der UKW-Funk eine  zwar nicht vorgeschriebene, deswegen aber nicht minder wichtige und  zudem empfohlene Sicherheitseinrichtung. In dieser Formulierung stecken  wieder viele rechtliche Konsequenzen. Der Funkschein SRC ist für alle,  die in naher Zukunft ein Boot chartern wollen und ein an Bord  befindliches Gerät nicht ausgebaut werden kann. Dann aber muss dieser  Schein vorhanden sein. Kein Funkgerät anzuschaffen, oder ein vorhandenes wieder auszubauen, ist sicher nicht die ratsame Lösung.

Fahren ohne Funkschein ist für 290‚- € Strafgebühr zu haben und damit etwa gleich teuer wie ein Funkschein, den man dann aber für das gleiche Geld noch einmal bestehen muss.

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